Woran müssen wir vor Inkrafttreten des Mehrwertsteuer-Digitalpaketes zum 1. Juli denken?
Dr. Jörg Grune und Prof. Rolf-Rüdiger Radeisen nehmen das sog. Mehrwertsteuer-Digitalpaket unter die Lupe. Am 1. Juli ist es so weit: Die derzeitige Versandhandelsregelung wird durch die Fernverkaufsregelung abgelöst. Damit sind die derzeitigen Regeln, die noch auf Überlegungen aus dem Jahr 1993 zurückgehen, passé. Was ändert sich konkret? An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 €. Damit dürften auch viele kleinere Unternehmen plötzlich in den Anwendungsbereich rutschen. Zum Glück kommt die Neuregelung mit einer verfahrensrechtlichen Erleichterung: Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe nämlich zentral über den sog. One-Stop-Shop melden. Aber Achtung! Radeisen und Grune betonen: „Wer das besondere Besteuerungsverfahren nutzen möchte, muss sich bis Ende Juni dafür registrieren.“
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